PRODUKTBEREICH: HANDEL MIT MASCHINEN

1. ALLGEMEINES:

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers oder Kunden werden nur dann anerkannt, wenn diesen Bestimmungen ausdrücklich zugestimmt wird. Alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. VERTRAGSABSCHLUSS:

Ein Vertragsanbot bedarf der Rückbestätigung. Auch ein Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Ein Kundenangebot ist für diesen für zumindest 8 Tage ab Zugang des Angebotes bindend.

3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Alle genannten Preise sind, sofern nicht anders bezeichnet, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Rechnung ist, mangels gegenteiliger Vereinbarung, nach Erhalt zur Zahlung fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, wobei diese im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Teilzahlungen, hinfällig sind. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p. a. zu verrechnen. Diesfalls ist der Schuldner verpflichtet pro Mahnschreiben einen Betrag von € 10,00 zuzüglich Barauslagen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Kosten für die Forderungsbetreibung (Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten) bleiben davon unberührt.

4. LIEFERUNG:

Zur Auslieferung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle seine zur Ausführung erforderlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Liefertermin ohne nachteilige Folge um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist den Vertragsrücktritt erklären.

Bei Annahmeverzug oder anderer wichtiger Gründe, wie insbesondere Konkurseröffnung oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er vom anderen Teil noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Sofern für den Vertragsrücktritt ein schuldhaftes Verhalten des Kunden vorliegt, sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu begehren. Tritt der Kunde unberechtigter Weise vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die Erfüllung zu verlangen oder die Aufhebung des Vertrages zu akzeptieren, wobei diesfalls der Kunde verpflichtet ist, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

5. GERINGFÜGIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN, SCHADENERSATZ:

Geringfügige Änderung der Leistungs- bzw. der Lieferverpflichtung gilt vorab als genehmigt. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

6. EIGENTUMSVORBEHALT:

Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Sofern Dritte auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zugreifen verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko der Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

7. ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND:

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht, die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche inländische Gerichtsbarkeit. Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt wird für sämtliche Streitigkeiten die ausschließe sachlich und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kitzbühel, im Falle des Übersteigens der Wertgrenze die ausschließlich örtliche und sachliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Innsbruck vereinbart.

8. SONSTIGES:

Der Erfüllungsort auch für Gewährleistungsansprüche ist der Sitz des Unternehmens. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert, ebenso bei unsachgemäßer Montage von Zubehörteilen und weiters, wenn der Kunden die beiliegenden Wartungsvorschriften, Bedienungsanleitungen oder Serviceintervalle nicht einhält. Die Wartungs- und Servicearbeiten sind durch KFZ- Meisterbetriebe durchzuführen, was der Kunde durch Originalrechnungen nachzuweisen hat.

Die Gewährleistung auf bewegliche Teile und auf  Karosserie, bzw. Rost und Lackschäden ist ausgeschlossen. Ebenso geben wir keine Gewährleistung auf Verschleißteile und Batterien.

Die Gewährleistung für Gewerbetreibende und Selbstständige ist auf ein Jahr beschränkt.

Für Firmen oder Händler die unsere Maschinen weiterverkaufen wird die Gewährleistung ganz ausgeschlossen.

Die Fahrzeuge sind innerhalb der EU nach den geltenden Bestimmungen nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen, weshalb der Gebrauch auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt ist.

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist so lange, als das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, verpflichtet, Änderungen der Wohn- und Geschäftsadresse bekannt zu geben.

Die Firma Rothaichner haftet nicht für falsche oder fehlerhafhte Angaben auf ihren Internetseiten und im angeschlossenen Katalog.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.